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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - 62 PV 15.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - 62 PV 15.07 (https://dejure.org/2009,38338)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 62 PV 15.07 (https://dejure.org/2009,38338)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 62 PV 15.07 (https://dejure.org/2009,38338)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10

    Informationsrecht; Unterrichtungsanspruch; Verpflichtungsantrag; Verlangen einer

    Denn mit den Nachweisanforderungen verfolgt der Dienststellenleiter vorrangig das Ziel, die ordnungsgemäße Erfüllung des Amtsauftrags sicherzustellen (vgl. im Ergebnis ebenso Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 6.90 -, juris Rn. 5 f. zur Krankenüberwachung; anders aber wohl im Beschluss vom 5. November 2010 - BVerwG 6 P 18.09 -, juris Rn. 22 zur Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung als innerdienstliche Maßnahme; offen gelassen im Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 - S. 6 des EA).

    Denn solche Anordnungen sind keine Regelungen, welche unmittelbar das Miteinander der Beschäftigten betreffen (vgl. Beschluss des 62. Senats vom 26. November 2009, a.a.O., bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - 60 PV 10.15

    Mitbestimmung bei Einrichtung von Vertretungszugriffen auf dienstliche

    Ausgenommen sind Regelungen, mit denen die Erbringung der den Beschäftigten obliegenden Arbeitsleistungen konkretisiert wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Beschlüsse vom 19. Mai 2003 - BVerwG 6 P 16.02 -, juris Rn. 66, und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4, vorgehend Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 -, jeweils zur wortgleichen Regelung in § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 60 PV 8.09

    Mitwirkungsbedürftigkeit einer Dienstanweisung über die Anwendung eines

    Denn gegebenenfalls wird mit der Dienstanweisung ausschließlich das Arbeitsverhalten konkretisiert, welches den Mitarbeitern der Personalabteilung bei der Bewältigung der ihnen übertragenen Personalangelegenheiten der Dienststelle obliegt (vgl. Beschluss des 62. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2009 - OVG 62 PV 15.07 - zu § 75 Abs. 3 Nr. 15 BPersVG und dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2010 - BVerwG 6 PB 3.10 -, juris Rn. 4 ff.).
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